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Standesamtliche Trauung

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Kurzfassung

- Anmeldung: frühestens 6 Monate vorher, persönlich beim Standesamt Ihres
   Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz)
- benötigte Dokumente: gültiger Personalausweis oder Reisepass, beglaubigter
   Ausdruck aus dem Geburtenregister, aktuelle Aufenthaltsbescheinigung mit
   Angabe des Familienstandes
- anfallende Gebühren (je nach Bundesland):
   Anmeldung: 40-70 Euro
   beglaubigter Ausdruck Geburtenregister: 20-24 Euro (je 10-12 Euro p.P.)
   aktuelle Aufenthaltsbescheinigung: 10-20 Euro (je 5-10 Euro p.P.)
   Eheurkunde: 10-12 Euro

(Anmerkung: beide volljährige, deutsche Staatsbürger, noch nicht verheiratet und keine Kinder)

 

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Einleitung

Die Ehe kann in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Ausnahme besteht, wenn keiner der beiden Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. In diesem Fall kann die Ehe auch vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Partner angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person (z.B. Konsularbeamter) geschlossen werden.

Seit 1998 müssen Paare eine beabsichtigte Eheschließung in Deutschland anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt des Wohnsitzes. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen. Hat keiner der beiden Partner einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, ist die Eheschließung beim Standesamt anzumelden, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.

 

Der Ort

Grundsätzlich können Sie in jedem beliebigen deutschen Standesamt heiraten (PStG §11). Wählen Sie ein Standesamt außerhalb Ihres Wohnortes, müssen Sie dies dennoch zuvor bei dem für Sie zuständigen Standesamt anmelden (PStG §12). Teilen Sie bei der Anmeldung mit, in welchem Standesamt Sie heiraten möchten. Ihre Unterlagen werden dann nach Prüfung der Ehefähigkeit an das von Ihnen für die Eheschließung gewünschte Standesamt weitergeleitet (PStV §28 III), das sich nach Bearbeitung mit Ihnen bzgl. des Termins für die Eheschließung in Verbindung setzen wird.

Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens - somit also auch die Beurkundung der Eheschließung - werden im Standesamt nur von hierzu bestellten Urkundspersonen (Standesbeamten) vorgenommen (PStG §2 I). Amtssitz sind die Diensträume des Standesamts (PStV §1 II). Darüber hinaus soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden (PStG §14 II).

Während in der Vergangenheit der Begriff „Diensträume" des Standesamtes sehr eng gefasst wurde, bieten die meisten Standesämter als Außenstellen heutzutage Räumlichkeiten in außergewöhnlichen Locations an, um der standesamtlichen Trauung einen besonderen Rahmen zu verleihen. Meist fallen für Trauungen in diesen exklusiven Räumlichkeiten zusätzliche Gebühren an, die je nach Location und Stadt durchaus bis zu mehreren hundert Euro betragen können. Bedenken Sie auch, dass Trauungstermine in diesen außergewöhnlichen Orten insbesondere in den Frühlings- und Sommermonaten meist sehr früh ausgebucht sind.

Da die Benennung von Außenstellen allerdings der jeweiligen Gemeinde obliegt und die Standesbeamten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Urkundspersonen nicht an Weisungen gebunden sind (PStG §2 II), gibt es immer mehr Gemeinden & Standesämter, die den Begriff „Diensträume" sehr weit fassen. Einige Standesämter halten die eigentliche Eheschließung im Freien ab und gehen anschließend zur Beurkundung in einen dafür vorgesehenen Raum, denn nur die Beurkundung muss ja „im Standesamt" bzw. dessen „Diensträumen" vorgenommen werden. Andere Standesämter, insbesondere in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, bieten Trauungen z.B. in Pavillons „unter freiem Himmel" an. In Gut Schöneworth können sich Paare unter dem Blätterdach alter Apfelbäume trauen lassen. Auf Rügen oder Norderney werden standesamtliche Trauungen sogar direkt am Strand angeboten. Und selbst die Standesämter in manchen Großstädten ziehen nach. So bietet z.B. das Standesamt Stuttgart einen Service an, bei dem überprüft wird, ob Ihr Wunschort unter freiem Himmel von seiner Lage und Beschaffenheit her für eine Trauung angemessen ist.

 

Der Termin

In der Regel bieten Standesämter Trauungstermine gegen eine zusätzliche Gebühr auch außerhalb der Öffnungszeiten an, meist sogar an Samstagen oder zumindest an bestimmten Samstagen. Die möglichen Termine werden entweder auf der Website des jeweiligen Standesamts bekannt gegeben oder können telefonisch bzw. in einem persönlichen Beratungsgespräch erfragt werden. Auch können Sie so erfahren, ob und zu welchen Uhrzeiten an einem Wunschdatum noch Trauungstermine verfügbar sind. Reservierungen werden hingegen aus organisatorischen Gründen bei fast keinem Standesamt entgegen genommen.

Haben Sie sich für einen Wunschtermin entschieden, können Sie sich frühestmöglich 6 Monate vor dem Termin bei dem für Sie zuständigen Standesamt anmelden. Insbesondere bei begehrten Terminen an einem Schnapsdatum (z.B. 12.12.2012), an den Freitagen und Samstagen in den Heiratsmonaten Mai - September sowie gegen Ende des Jahres sollten Sie dies auch so früh wie möglich tun, da Ihr Wunschtermin innerhalb von Tagen vergriffen sein könnte. Eine verbindliche Terminfestlegung (Einladung, Kirche, Location) sollten Sie allerdings erst treffen, wenn Sie die Mitteilung haben, dass der Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht. Einmal angemeldet, muss die Ehe innerhalb von 6 Monaten nach der Mitteilung geschlossen werden, da sonst eine erneute Anmeldung der Eheschließung erforderlich ist (PStG §13 IV S3).

In der Hochsaison geht es insbesondere in den Standesämtern mancher Großstädte zu wie in einer Massenabfertigung. Paare und ihre Gesellschaften warten in den Gängen, für die Eheschließung bleiben meist nicht mehr als 10-15 Minuten, und kaum ist eine Trauung vorbei, betritt auch schon die nächste Gesellschaft den Trausaal. Wählen Sie deshalb den letzten Termin vor der Mittagspause. So bleibt zumindest genügend Zeit, um in Ruhe den Saal zu verlassen und kurz ein paar ungestörte Bilder im Saal oder vor dem Standesamt zu machen.

Sollten Sie sowohl standesamtlich als auch kirchlich heiraten und Ihnen beide Trauungen an einem Tag zu viel sein, empfiehlt es sich, die standesamtliche Trauung am Tag oder ggf. sogar eine Woche zuvor zu vollziehen. Auf diese Weise können Sie die kirchliche Trauung in Ruhe genießen und haben sogar die Möglichkeit zu beiden Anlässen verschiedene Gesellschaften einzuladen (z.B. Arbeitskollegen oder erweiterter Freundeskreis zur standesamtlichen Trauung), so dass am Ende niemand einen Grund hat pikiert zu sein.

 

Die Anmeldung

Wie gesagt können Sie die beabsichtigte Eheschließung frühestens 6 Monate vorher bei dem für Sie zuständigen Standesamt anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung meist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Zuständig ist ein Standesamt, in dessen Bereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden möchten. Hat hingegen keiner von Ihnen einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig (PStG §12 I).

Grundsätzlich sollte die Anmeldung beim Standesamt durch die Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist einer von beiden jedoch verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließende aus wichtigen Gründen am erscheinen in dem Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden (PStV §28 I). Die entsprechende Vollmacht steht meist auf der Website des jeweiligen Standesamts als Download bereit.

Da bei der Anmeldung der Eheschließung aufgrund der mitgebrachten Dokumente und ggf. durch Befragung des Paares festgestellt wird, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, ist es notwendig, aber auch empfehlenswert, die Anmeldung persönlich vorzunehmen - zumal die persönliche Vorsprache eines oder beider Partner zu einem späteren Zeitpunkt vor der Eheschließung zu erfolgen hat, falls der Standesbeamte dies für erforderlich hält. Bei der Anmeldung können zudem gleich Angaben zur gewünschten Namensführung gemacht, urkundliche Nachweise vorbestellt, organisatorische Punkte und offene Fragen geklärt werden.

 

benötigte Dokumente

Zur Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehefähigkeit sind einige Unterlagen erforderlich, die Sie zum Termin mitbringen müssen. Je nach Familienstand und persönlichen Umständen, insbesondere aber bei ausländischer Herkunft eines Partners, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Erkundigen Sie sich rechtzeitig im Vorfeld telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch, welche Urkunden in Ihrem Fall notwendig sind, denn die Beschaffung kann mehrere Tage, im Ausland bis zu mehreren Wochen dauern. Bei manchen Standesämtern erhält man nach Einsenden eines vollständig ausgefüllten Fragebogens eine Liste der erforderlichen Unterlagen.

Bitte beachten Sie, dass alle Urkunden im Original vorliegen müssen und fremdsprachige Urkunden nur in internationaler Form oder zusammen mit einer durch einen offiziell bestellten und vereidigten Übersetzer/Dolmetscher erstellten Übersetzung anerkannt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn es sich bei den Partnern um Volljährige deutscher Staatsangehörigkeit handelt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Standesamt des
  Geburtsortes)
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des
  Hauptwohnsitzes)

zusätzlich, wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim
  Standesamt des Geburtsortes der Kinder)

zusätzlich, wenn einer der Partner bereits verheiratet war (analog für eingetragene Lebenspartnerschaft):
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk bzw. Eintragung des Todes
  oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Ehe erst vor kurzem aufgelöst wurde

zusätzlich, wenn einer der Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung/Erklärung erworben hat:
- Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde

zusätzlich, wenn einer der Partner minderjährig ist:
- Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (erhältlich beim Familiengericht des Hauptwohnsitzes)

 

anfallende Gebühren

Auch, wenn die Gebühren für die standesamtliche Eheschließung meist den geringsten Teil der Hochzeitsausgaben bilden, ganz umsonst sind die standesamtliche Trauung und die damit einhergehenden Beurkundungen nicht. Die Kosten hängen jedoch von vielen verschiedenen Faktoren ab und lassen sich nicht pauschal beziffern: In welchem Bundesland erfolgt die Anmeldung? Ist bei einem bzw. bei beiden Partnern ausländisches Recht zu beachten? Erfolgt die Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigem Standesamt? Soll die Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und evtl. in einer besonderen Location erfolgen? Möchten Sie einen Doppelnamen führen? Haben Sie gemeinsame Kinder? War einer von Ihnen bereits verheiratet? Wünschen Sie eine zweite Ausführung der Eheurkunde? Soll evtl. ein Stammbuch angefertigt werden? ...

Die Gebühren für die Eheschließung zwischen Volljährigen deutscher Staatsangehörigkeit, die noch nicht verheiratet waren und keine gemeinsamen Kinder haben betragen je nach Bundesland mindestens 80-122 Euro. Je nach zusätzlich benötigten Unterlagen und beanspruchten Leistungen können sich die Gebühren und offiziellen Kosten einer standesamtlichen Trauung aber auch auf 500-1.500 Euro belaufen.

Hier eine Übersicht einzelner Gebühren (je nach Bundesland):

- Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft (nur deutsches Recht): 40-70 Euro
- Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft (auch ausländ. Recht): 50-120 Euro
- Eheschließung vor Standesamt außerhalb des Wohnsitzes: ca. 25-40 Euro
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: ca. 60-130 Euro
- Eheschließung in besonderer Hochzeitslocation: je nach Location ca. 30 - ca. 1.000 Euro
  (z.B. teure Locations in Frankfurt und Hamburg)
- Namensrechtliche Erklärung: 20-30 Euro
- aktuelle Aufenthalts-/Meldebescheinigung: 5-10 Euro p.P.
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 10-12 Euro p.P.
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 10-12 Euro
- Eheurkunde: 10-12 Euro
- weitere benötigte Urkunden des Personenstands: je 10-12 Euro
- Mehrfachanfertigungen von Urkunden des Personenstands: je 5-12 Euro
- evtl. Stammbuch: ca. 10-60 Euro

 

Die aktuellen Personenstandsgebühren je Bundesland können Sie auf der Website des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. nachlesen.

 

Die Trauzeugen

Früher waren sie vorgeschrieben, heute kann man standesamtlich mit oder ohne Trauzeugen heiraten. Wenn Sie sich für Trauzeugen entscheiden, können Sie einen oder zwei wählen. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Zeugen bestimmte Kriterien erfüllen müssen: Sie müssen volljährig sein, einen gültigen Ausweis mitbringen und körperlich und geistig in der Lage sein, die Trauung zu verfolgen. Sollte Ihr Trauzeuge nicht der deutschen Sprache mächtig sein, denken Sie daran, einen Dolmetscher zu organisieren.

 

Die Trauung

Die standesamtliche Trauung ist eher sachlich gehalten. Der Standesbeamte ist dazu verpflichtet, Sie auf viele Dinge hinzuweisen und die amtlichen Dokumente zu beurkunden. Grundsätzlich sind Standesbeamte eben Beamte und nicht Pfarrer, also sind sie meist auch nicht ganz so zeremoniell. Da aber die Bedeutung der standesamtlichen Trauung immer mehr zunimmt, gibt es inzwischen viele Standesbeamte, die sich wirklich Mühe geben und die Trauung auch im Standesamt nicht zu einer schnellen, behördlichen Angelegenheit machen. Um zu gewährleisten, dass die Trauung Ihren Wünschen entgegen kommt, können Sie sich in vielen Orten auch vorab mit dem Standesbeamten treffen. Hier können Sie die Ihnen wichtigen Punkte ansprechen, wie Sie sich Ihre Trauung vorstellen und welche Details in der Ansprache berücksichtigt werden sollten. So bleibt Ihnen auch die standesamtliche Trauung als Highlight in Erinnerung. Die standesamtliche Trauung dauert in der Regel zwischen 15 und 45 Minuten, je nach Standesamt und Standesbeamten. Wenn Sie Ihr „Ja“ zur Ehe gegeben haben, sind Sie rechtskräftig verheiratet. Manche Standesbeamte fordern die Anwesenden auf sich zu erheben, um diesem Moment mehr Feierlichkeit zu verleihen. Anschließend unterschreiben Sie die Eheurkunde schon mit Ihrem neuen Namen. Die Heirat wird ins Eheregister eingetragen und Sie erhalten eine Bescheinigung der Eheschließung, die Sie zum Beispiel bei der kirchlichen Trauung, Ihrem Arbeitgeber oder bei offiziellen Stellen vorzeigen müssen.

 

Das Outfit

Erlaubt ist was gefällt. Traditionell wird für das Standesamt ein zwar schickes, aber nicht zu feierliches Outfit in gedeckten Farben gewählt. Aber gerade in der heutigen Zeit, in der viele Menschen nur noch standesamtlich heiraten oder der rechtskräftigen Zeremonie im Standesamt mehr Feierlichkeit verleihen möchten, ist es nicht mehr ungewöhnlich, in richtiger Hochzeitsgarderobe zu erscheinen.

 


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