Ebenso wie in Frankreich ist auch eine Trauung in Spanien nicht ohne weiteres möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nur, wenn einer der Partner im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder konsularischen Meldebescheinigung ist. Der gewünschte Standesbeamte muss sich zur Eheschließung bereit erklären und bei dem zuständigen spanischen Generalkonsulat das Aufgebot beantragen. Dort sind auch weitere Informationen erhältlich, die besonders aufgrund der regional uneinheitlichen Handhabung eingeholt werden sollten. Für alle Dokumente sind amtlich beglaubigte spanische Übersetzungen nötig.
Bereits bei der Anmeldung müssen Sie drei Zeugen mitbringen und folgende Unterlagen in spanischer Übersetzung vorlegen können:
Bei der Eheschließung ist die Anwesenheit zweier volljähriger Trauzeugen Pflicht. Es empfiehlt sich, nach der Trauung auf der Ausstellung einer internationalen Heiratsurkunde zu bestehen, da in Deutschland das spanische Familienbuch nicht als Personenstandsurkunde anerkannt ist.
Eines der beliebtesten Reisezielen für eine Hochzeit ist Mallorca, das für jeden Wunsch ein breites Spektrum an Möglichkeiten bietet. Bedauerlicherweise ist die Zeremonie selbst mehr bürokratisch als feierlich. Wer dennoch nicht auf ein romantisches Ja-Wort auf der Insel verzichten will, sollte lieber in Deutschland zum Standesamt gehen und auf Mallorca die kirchliche Trauungszeremonie abhalten. Auch für die anschließenden Flitterwochen ist die Insel mit ihren weiten Sandstränden und vielfältigen Unterhaltungsmöglichkeiten ideal. Eine Auswahl der schönsten Flitterwochenhotels in Spanien haben wir hier zusammengestellt.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Botschaft in Madrid sowie der Spanischen Botschaft in Berlin.