Mit wenig bürokratischem Aufwand ist eine Heirat in der Türkei verbunden. Weder eine bestimmte Aufenthaltsdauer der Brautleute am Ort der Eheschließung noch eine Aufgebotsfrist ist vorgeschrieben. Die Formalien sind überraschend einfach, neben den zuvor müssen nur noch zwei Dokumenten der Meldebehörde vorgelegt werden:
Bei der Trauung müssen zwei Zeugen zugegen sein und, falls das Brautpaar der türkischen Sprache nicht mächtig ist, zusätzlich ein Dolmetscher. Unmittelbar nach der Eheschließung wird ein Familienbuch ausgestellt, das in Deutschland jedoch nicht anerkannt wird. Als Nachweis der Eheschließung dient ausschließlich eine mehrsprachige internationale Heiratsurkunde. Auch die vor dem türkischen Standesbeamten abgegebenen namensrechtlichen Erklärungen haben in Deutschland keine Gültigkeit und müssen dort separat geregelt werden.
Besonders attraktiv für eine Trauung in der Türkei ist, dass dort keine Bindung an bestimmte Gebäude besteht und die Eheschließung auf Wunsch beispielsweise auch an einem der traumhaften Strände oder auf einem traditionellen Segelboot durchgeführt werden kann.
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Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Botschaft in Ankara sowie der Türkischen Botschaft in Berlin.