Gesetzesänderung: Heiraten ab 01.01.2009 ohne standesamtliche Trauung möglich
Paare in Deutschland dürfen ab 2009 kirchlich heiraten, ohne zuvor zum Standesamt gegangen zu sein.{mosimage}
Die Neuregelung ist Bestandteil des gänzlich neu gestalteten Personenstandsgesetzes, das der Bundestag von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt 2007 verabschiedete. Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass nicht nur eine kirchliche Voraustrauung, sondern auch eine Ehe ohne den Gang zum Standesamt möglich ist (vgl. hierzu "Das neue Eherecht im novellierten Personenstandsgesetz", Bundesministerium des Innern).
Seit Einführung der Zivilehe in Deutschland 1876 musste die standesamtliche Hochzeit der kirchlichen vorausgehen. Zuletzt war die kirchliche Voraustrauung in der Bundesrepublik aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit ohne Sanktionen.
Ob das Gesetz sich aber wirklich umsetzen lässt ist noch nicht sicher. Die Deutsche Bischofskonferenz arbeitet an einer kirchenrechtlichen Regelung, wonach Heiraten ohne Trauschein nur mit Ausnahmegenehmigung des Bischofs möglich sind. Die evangelische Kirche hat eine solche Regelung schon beschlossen. Danach ist die Trauung in der evangelisch-reformierten Kirche auch weiterhin an eine rechtsgültige Eheschließung gebunden. Damit wäre die Eheschließung in den zwei großen Glaubensgemeinschaften in der Regel nur wie bisher mit vorheriger standesamtlicher Trauung möglich.
Pro:
Wer allem bürokratischem aus dem Weg gehen will und einfach nur "Ja" sagen will, dem kommt die neue Regelung natürlich sehr entgegen. Problematisch bleibt also nur, dass, sowohl die katholische, als auch die evangelische Kirche, den neuen Regelung nicht sehr erfreut entgegen sehen.
Contra:
Wer sich nun aber nur von Priester oder Pfarrer trauen lässt, profitiert nicht von steuerlichen und rechtlichen Vorteilen wie z. B. beim Erbrecht. Letztendlich handelt es sich bei der kirchlichen Hochzeit um eine Ehe ohne Rechte und Pflichten, solange sie nicht anschließend mit einer standesamtlichen Eheschließung verbunden wird.
Eine Ehe ohne rechtlichen Vertrag kann viele Nachteile mit sich bringen. Auf der einen Seite entfällt die rechtliche Absicherung derjenigen, die sich um den Nachwuchs kümmern (auch heute in der Regel meist noch die Frauen). Auf der anderen Seite müssen auch Väter eingeschränkte Rechte hinnehmen, da deren Kinder gesetzlich als unehelich gelten.
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