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Heiraten im Ausland

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Für viele Paare ist es ein Herzenswunsch, ihre Hochzeit als einzigartiges und unvergessliches Erlebnis in Erinnerung zu behalten. Eine Feier mit Verwandten und Freunden und den damit verbundenen Erwartungen setzt jedoch häufig einen nicht unerheblichen Aufwand voraus - von den Kosten ganz zu schweigen. Daher wollen sich immer mehr Heiratswillige das Ja-Wort abseits von Traditionen und Alltäglichem geben und entschließen sich für eine Trauung im Ausland. Hier laufen Hochzeiten meist in kleinerem Rahmen ab, außerdem bieten sich bei einer Auslandshochzeit viele Möglichkeiten, die in Deutschland nicht zu verwirklichen sind. Oft kann die Zeremonie beispielsweise nach ganz persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der Wahl von Ort, Ablauf und sogar Inhalt verändert werden. Auch außergewöhnliche Trauungen wie am Strand, unter Wasser oder während einer Safari sind in zahlreichen Ländern problemlos durchzuführen.

Doch auch wenn es vielerorts wesentlich unbürokratischer zugeht als in Deutschland, benötigen Brautpaare für eine Eheschließung abhängig vom Reiseland eine Anzahl von Dokumenten und Urkunden. Dabei unterscheiden sich die rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Länder oft erheblich, weshalb das frühzeitige Einholen von Informationen - je nach Land bis zu einigen Monaten vorher - unverzichtbar für eine Heirat im persönlichen Hochzeitsparadies ist.

 

Dokumente und Auflagen

Damit Ihre romantische Trauung unter Palmen oder in einer Mega-City nicht an mangelnder Organisation und bürokratischen Spitzfindigkeiten scheitert, haben wir eine Liste mit benötigten Dokumenten und Urkunden zusammengestellt, die in den allermeisten Ländern für eine Trauung obligatorisch sind und bei den von uns auf dieser Website speziell behandelten Ländern nicht mehr separat erwähnt werden:

  • Personalausweis (in manchen Ländern genügt auch der Reisepass)
  • Internationale Geburtsurkunde (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
  • Ehefähigkeitszeugnis (zu beantragen beim Standesamt Ihres Wohnsitzes)
  • Heiratsurkunde mit amtlichem Vermerk der Eheauflösung (gibt's beim Standesamt Ihres Wohnortes)
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Partners (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)

 

Sie sollten sich vorab mit dem Standesamt am Reiseziel in Verbindung setzen und fragen, ob beglaubigte Übersetzungen der Dokumente vorgelegt werden müssen. In einigen Ländern benötigen Sie zudem ein Visum oder eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Erhältlich ist diese bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat des betreffenden Reisedestination.

Wenn Sie die Landes- / Amtssprache am gewünschten Hochzeitsziel nicht zumindest in Grundzügen beherrschen, ist außerdem ein Übersetzer vorgeschrieben. Außerdem sollten Sie Informationen zur Namensführung einholen, da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind.

Übrigens ist eine Heirat in deutschen Auslandsvertretungen wie Botschaften oder Generalkonsulaten laut den Angaben des auswärtigen Amtes nicht mehr möglich.

 

Gültigkeit der Ehe in Deutschland

Das Paar sollte sich informieren, unter welchen Bedingungen die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland gültig ist. Prinzipiell gilt: Die Ehe wird automatisch wirksam, wenn die im Ausland geltenden gesetzliche Formvorschriften eingehalten wurden. Als Tag der Eheschließung ist natürlich der Hochzeitstag im Ausland rechtsgültig. Einer förmlichen Anerkennung der Trauung durch das heimische Standesamt bedarf es nur, wenn entweder die Namen des Brautpaares oder die Steuerklasse geändert werden sollen. Es empfiehlt sich jedoch, die Eheschließung auch im heimischen Eheregister eintragen zu lassen, um dem Standesamt zu ermöglichen, jederzeit eigene Urkunden zu der im Ausland durchgeführten Hochzeit erstellen zu können.

Bisher bestand zusätzlich die Möglichkeit, ein sogenanntes Familienbuch mit den Personalien der Ehegatten, ihren Vorfahren und Nachkommen zu erhalten. Ab 01.01.2009 jedoch treten in Deutschland gesetzliche Änderungen am Personenstandsrecht in Kraft, die eine Einführung digitaler Register vorsehen. Ab diesem Datum werden bundesweit von den Standesämtern keine Familienbücher mehr ausgestellt.

Als Nachweis der Ehe gilt üblicherweise die ausländische Heiratsurkunde. Häufig wird diese in Deutschland jedoch erst durch eine amtliche Beglaubigung anerkannt, die von der Behörde im Hochzeitsland bzw. dem deutschen Konsulat ausgestellt wird. Diese sogenannte Apostille ist entweder in Form eines Stempels auf der Urkunde selbst oder als beigefügtes Blatt erhältlich und dient als Verifikation der Unterschrift auf der Urkunde. Es ist ratsam, die Legalisierung noch während des Auslandaufenthalts durchführen zu lassen, um spätere Wartezeiten zu vermeiden.

Ob Ihre Hochzeitsdokumente aus der Amtssprache am Reiseziel ins Deutsche übersetzt werden müssen, bestimmt allein ihr heimischer Standesbeamter. Mittlerweile werden jedoch häufig Dokumente in Englisch akzeptiert. Eine Kopie der Papiere ist in der Regel nicht nötig, da diese auch nachträglich jederzeit in weiteren Ausfertigungen angefordert werden können.

 

Beratungsstellen

Eine zentrale Stelle, die rechtsverbindliche Informationen zu den einzelnen Ländern sammelt, gibt es nicht. Deshalb erkundigen Sie sich vorher, welche Dokumente, Echtheitsbestätigungen und gegebenenfalls Übersetzung Sie für die Hochzeit in Ihrem Wunschland anfordern bzw. erfüllen müssen. Folgende Anlaufstellen können Ihnen hierbei rechtsverbindliche Auskünfte erteilen und stehen beratend zur Verfügung:

 

Agenturen

Wem der organisatorische Aufwand für eine Traumhochzeit im Ausland zu hoch ist, der hat die Möglichkeit, die Erledigung aller Formalitäten in professionelle Hände zu legen. Zahlreiche Reiseveranstalter haben sich mittlerweile auf den Trend eingestellt und locken die Verliebten mit Abenteuer, Exotik und vor allem Romantik. Spezielle Hochzeitsagenturen kümmern sich um die kompletten Reisevorbereitungen wie den Flug, die Buchung des Hotels und auf Wunsch sogar die anschließenden Flitterwochen. Gerade wenn das Brautpaar außergewöhnliche Einfälle verwirklichen möchte, ist die Unterstützung einer Agentur sehr hilfreich, um am Hochzeitstag einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.

Für Paare, für die aus verschiedensten Gründen keine kirchliche Trauung in Frage kommt oder die sich vielleicht nach ihrer standesamtlichen Hochzeit ein erneutes Eheversprechen geben wollen, bietet sich die Möglichkeit einer freien Trauung im Ausland an. Da es hierfür keine institutionellen Vorgaben gibt, stehen die Wünsche des Brautpaares bei der symbolischen Zeremonie im Vordergrund. Weder müssen irgendwelche Dokumente besorgt werden, noch existieren Vorgaben bezüglich des Ortes, der Tageszeit oder des Ablaufs der Trauungsfeier. Dies ist insbesondere für Paare empfehlenswert, die sich ihr Ja-Wort beispielsweise an Plätzen geben wollen, an denen das Standesamt oder die Kirche keine Trauung abhält oder die eine in Deutschland nicht anerkannte Hochzeitszeremonie aus anderen Kulturkreisen wünschen. Von der traditionellen hawaiianischen Trauung am Strand bis zum Ja-Wort unterm Sternenhimmel in exotischer Landschaft können die Hochzeitsagenturen nahezu jeden Wunsch erfüllen. Einen Ersatz für die standesamtliche Trauung bieten diese Zeremonien jedoch nicht und werden auch in Deutschland nicht anerkannt.

 

Orte

Die Entscheidung für ein bestimmtes Land, in dem die Trauung durchgeführt wird, hängt von den individuellen Vorstellungen jeden Brautpaares ab. Manche legen Wert auf möglichst kurze Planungszeit und wenig Bürokratie, für andere ist ein spezieller Ort mit besonderen Erinnerungen verbunden oder die Wurzeln eines der Partner liegen im Ausland.

Ob Sie sich für eine Trauung nahe Ihres Heimatlandes oder eine exotische Insel in Verbindung mit den Flitterwochen entscheiden - wir haben für Sie eine Auswahl der beliebtesten Reiseländer für eine Hochzeit im Ausland zusammengestellt.

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