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Heiraten in Frankreich

Eine Hochzeit in Frankreich ist für deutsche Paare nicht ohne weiteres möglich bzw. mit enormem bürokratischen Aufwand verbunden. Generell ist eine rechtskräftige Heirat nur dann möglich, wenn mindestens einer der beiden Eheleute seinen Wohnsitz dreißig Tage vor Aufgebotsbestellung in dem französischen Amtsbezirk, in dem auch die Trauung vollzogen werden soll, angemeldet hat. Erst dann kann eine Aufgebotsbestellung in Auftrag gegeben werden, die zehn Tage gültig ist. Folgende Dokumente sind zusätzlich dem Standesamt vorzulegen:

  • eine Aufenthaltsgenehmigung „Carte de Séjour"
  • ein Wohnnachweis (hier genügt auch eine Telefon- oder Stromrechnung)
  • ggf. ein ärztliches Attest „Certificat Médical Prénuptial" (Auskünfte darüber gibt das französische Standesamt)

 

Alle Dokumente sind in französischer Übersetzung vorzulegen, wenn sie nicht in Deutschland auf einem internationalen Vordruck ausgestellt worden sind. Bei der Trauung müssen zwei volljährige Trauzeugen anwesend sein. Bitte informieren Sie sich außerdem über die französischen Vorschriften zur Namensführung der Ehegatten und ihrer Kinder, die erheblich vom deutschen Recht abweichen.

Besonders eindrucksvoll ist eine Hochzeit in malerischen Landschaften wie der Côte d'Azur, der Provence oder der Loire. Die anschließenden Flitterwochen können Sie in einem der traumhaft gelegenen Flitterwochenhotels in Frankreich verbringen.

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Botschaft in Paris sowie der Französischen Botschaft in Berlin.

 

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