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Freie Trauung

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Es gibt viele Menschen, die entweder nicht kirchlich heiraten können, da sie geschieden sind, aus der Kirche ausgetreten oder konfessionslos sind. Für manche kommt eine kirchliche Trauung auch nicht in Frage, da ihnen die Zeremonie einfach nicht zusagt oder es nicht zu ihrer Einstellung passt. Da die standesamtliche Trauung, auch wenn sie die einzig rechtlich anerkannte ist, häufig wenig feierlich und persönlich, ist die sogenannte „freie Trauung“ eine ideale Wahl.

Für die Abhaltung der Trauzeremonie wird meist ein freischaffender Theologe gewählt. Es gibt hier noch kein homogenes Berufsbild, die meisten jedoch haben ein theologisches Studium und unterschiedlichste zusätzliche Qualifikationen. Um den für Ihre Hochzeit passenden freien Theologen zu finden, sollten Sie deren unterschiedliche Homepages genau studieren. Sollte Ihnen jemand zusagen, telefonieren Sie mit dem in Frage Kommenden oder treffen sich zu einem persönlichen unverbindlichem Gespräch. Der Theologe sollte Ihnen sympathisch sein, Sie sollten sich gut beraten und begleitet fühlen und er sollte auf Ihre persönlichen Wünsche für die Zeremonie eingehen.

Die freie Trauung ist an keinerlei festgelegte Richtlinien gebunden. Sie können hier also kreativ werden und sich zusammen mit dem Theologen frei entfalten. Bei der unendlichen Fülle an Möglichkeiten der Gestaltung müssen Sie mehr Planungsarbeit investieren, bekommen jedoch im Gegenzug dazu eine individuell auf Sie abgestimmte Trauung, in der alle Ihre Wünsche einbezogen werden können. Generell können Sie den Ort, die musikalische Untermalung, den Ablauf der Zeremonie, die Texte und die persönlichen Versprechen ganz individuell auswählen und gestalten. Und bei der Auswahl steht Ihnen auch gerne der Theologe zur Seite, um eine perfekte Trauung zu gewährleisten.

Wenn Sie sich eine besondere, individuelle und außergewöhnliche Trauung wünschen ist die freie Trauung Ihre Möglichkeit, dies einzigartig und schön umzusetzen.

 

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist für gleichgeschlechtliche Paare das Gegenstück zur Ehe heterosexueller Paare.

Auch zwei Menschen des gleichen Geschlechts können auf diese Weise eine feste Lebenspartnerschaft begründen. Die sexuelle Identität der Personen ist hierbei unerheblich. In Deutschland ist es die einzige Möglichkeit einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Partner erlangen damit einen eheähnlichen Status. Die öffentlich-rechtlichen Gesetze, welche an den Bestand einer Ehe anknüpfen, stellen die Lebenspartnerschaft in der Regel der Ehe aber nicht gleich.

Aufgelöst wird die eingetragene Lebenspartnerschaft übrigens durch gerichtliches Urteil, genau wie eine Ehe.


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