Die standesamtliche Trauung ist für alle Brautpaare Pflicht, damit die Ehe Rechtsgültigkeit erlangt. Es handelt sich dabei traditionell um eine rein formale Angelegenheit von kurzer Dauer, die unter der Woche im Kreis der engsten Verwandten und Freunde in den Verwaltungsgebäuden des zuständigen Standesamtes durchgeführt wird.
Da immer mehr Paare jedoch auf eine anschließende kirchliche Trauung verzichten, häufen sich bei den Standesämtern die Anfragen nach einem besonderen Rahmen für die Zeremonie. Viele äußern auch den Wunsch nach größeren Räumlichkeiten, in denen die gesamte Gesellschaft Platz findet sowie nach einem Hochzeitstermin am Wochenende. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1996 wurden die strengen Vorschriften diesbezüglich gelockert und den Standesämtern ermöglicht, flexibler auf die Vorstellungen der Brautpaare einzugehen.
Als Kriterien für einen geeigneten Trauort sind nun definiert, dass es sich aus Datenschutzgründen um einen Raum handeln muss, der dem Standesbeamten eine der Bedeutung der Ehe entsprechende würdige Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht. Dabei bleibt es jeder Kommune selbst überlassen, wie der Gesetzestext im Detail ausgelegt wird.
Neben dem Trauzimmer des Standesamts werden den Heiratswilligen heute zahlreiche Möglichkeiten angeboten, sich das Ja-Wort in einer besonderen Umgebung zu geben. Meist handelt es sich um prunkvoll gestaltete Räumlichkeiten in repräsentativen Gebäuden der Stadt, wie zum Beispiel dem Rathaus oder einem Luxushotel. Wer sich eine romantischere Umgebung wünscht, kann oft auch in einem Schloss oder einer Burg heiraten und idealerweise dort im Anschluss mit der Hochzeitsgesellschaft feiern. Viele Paare wollen ihren Hochzeitstag in unvergesslicher Erinnerung behalten und suchen daher nach einer außergewöhnlichen Location. Eine Trauung im Zoo, unter dem Sternenhimmel, in der Luft oder auf dem bzw. im Wasser - mittlerweile ist fast alles möglich, solange sich das Brautpaar auf deutschem Hoheitsgebiet befindet.
Welche Locations für eine standesamtliche Eheschließung angeboten werden, hat jede Gemeinde gesondert festgelegt. Wenn ein Brautpaar besondere Wünsche bezüglich des Ortes hat, die nicht aufgeführt sind, kann es entweder darauf hoffen, dass der zuständige Standesbeamte eine Ausnahme genehmigt, oder sich in anderen Landkreisen erkundigen, ob dort entsprechende Trauungen angeboten werden.
Wir haben für Sie recherchiert, welche besonderen Orte Ihnen für die Durchführung der standesamtlichen Trauung in folgenden deutschen Großstädten zur Verfügung stehen: