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Heiraten in Dänemark

Das Königreich Dänemark aufgrund seiner liberalen Eheschließungsvorschriften seit Jahrzehnten als Inbegriff für unkomplizierte Trauungen. Zusätzlich zu den oben aufgeführten sind nur noch zwei weitere Dokumente dem Standesamt vorzulegen:

  • eine Eheerklärung beider Partner
  • eine Meldebescheinigung der deutschen Heimatbehörde, aus der außer der Anschrift auch der Familienstand hervorgeht

 

Diese werden vor der Heirat überprüft, was je nach Kommune manchmal mehrere Tage in Anspruch nimmt, während derer sich das Brautpaar in Dänemark aufhalten muss. Für die Trauung selbst sind zwei Trauzeugen erforderlich. Nach der Hochzeit muss die Heiratsurkunde vom dänischen Außenministerium anerkannt werden, um auch in Deutschland ihre Gültigkeit zu erreichen.

Als Ziele für eine Heirat in Dänemark bieten sich die Inseln Bornholm und Fünen an. Dort liegen zahlreiche Schlösser, Burgen und Herrenhöfe, in denen das Brautpaar sich romantisch und stilvoll das Ja-Wort geben kann.

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Botschaft in Kopenhagen sowie der Dänischen Botschaft in Berlin.

 

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